Sehschule

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Sehschule Frankfurt

Sehschule Frankfurt – Selbstzahler-Leistung bei Augenland

Die Sehschule in Frankfurt wird in unserer Praxis seit Januar ausschließlich als Selbstzahler-Sprechstunde angeboten.

Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.

Unsere Sehschule richtet sich insbesondere an Kinder, aber auch an Jugendliche, bei denen eine gezielte Überprüfung der Sehentwicklung sinnvoll ist.

Was ist eine Sehschule?

Die Sehschule ist ein spezieller Bereich der Augenheilkunde zur Früherkennung, Vorsorge und Verlaufskontrolle von Sehauffälligkeiten.

Ziel ist es, mögliche Störungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Welche Leistungen umfasst die Sehschule?

Untersuchungen in der Sehschule

In unserer Sehschule werden unter anderem folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Überprüfung der Sehschärfe
  • Beurteilung der altersgerechten Sehentwicklung
  • Untersuchung des Zusammenspiels beider Augen
  • Abklärung möglicher Schielstellungen
  • Prüfung der Augenbeweglichkeit
  • Einschätzung, ob eine Brille erforderlich ist
  • Empfehlung zu weiteren augenärztlichen Kontrollen, falls notwendig

Diese Untersuchungen sind besonders wichtig zur frühzeitigen Erkennung von Sehschwächen, die unbehandelt langfristige Auswirkungen haben können.

Sehschule für Kinder in Frankfurt

Warum ist eine frühzeitige Untersuchung wichtig?

Gerade bei Kindern entwickeln sich Sehprobleme oft schleichend und unbemerkt.

Eine rechtzeitige Untersuchung in der Sehschule kann helfen,

  • Sehschwächen früh zu erkennen
  • Fehlentwicklungen zu vermeiden
  • schulische und motorische Einschränkungen vorzubeugen

Kosten der Sehschule (Selbstzahler)

Was kostet die Sehschule?

Die Kosten für die Sehschule betragen:

51,00 Euro pro Untersuchungstag

  • Zahlung direkt vor Ort
  • Keine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen in der Regel möglich

Wichtiger Hinweis: Akute Augenbeschwerden

Keine Selbstzahler-Leistung bei akuten Problemen

Bei akuten Augenbeschwerden handelt es sich nicht um eine Selbstzahler-Sprechstunde.
In diesen Fällen erfolgt die Behandlung im Rahmen der regulären augenärztlichen Versorgung über die Krankenkasse.

Dazu zählen unter anderem:

  • plötzlich auftretende Sehverschlechterung
  • starke Rötung, Schmerzen oder Brennen am Auge
  • Entzündungen
  • ausgeprägte Lichtempfindlichkeit
  • Verletzungen des Auges

Alternativen zur Selbstzahler-Sehschule

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Sollten Sie mit der Sehschule als Selbstzahler-Leistung nicht einverstanden sein, bieten wir Ihnen folgende Alternativen an:

  • Termin in unserer regulären augenärztlichen Sprechstunde
  • Ausstellung einer Überweisung für die Sehschule an der Uniklinik

Terminvereinbarung & Kontakt

Gerne beraten wir Sie persönlich und helfen Ihnen bei der Entscheidung, welche Untersuchungsform für Sie oder Ihr Kind sinnvoll ist.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zur Sehschule oder zur Terminvereinbarung.