Führerscheingutachten

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Führerscheingutachten im Augenland Frankfurt

Bei uns werden Führerscheingutachten (Untersuchungen) gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) durchgeführt. Entsprechend Zeugnisse stellen wir für Sie aus.

Alle LKW-Fahrer ab 50 Jahren müssen Ihren Führerschein bei der Führerschein-Stelle verlängern lassen, da seit dem 01.01.2000 in Europa ein neuer Standard für Führerscheine und deren Befristungen gilt.

Für die Verlängerung wird ein Führerscheingutachten vom Augenarzt und eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt benötigt.

In dem Führerscheingutachten, welches Ihr Augenarzt ausstellt, werden das Farbsehen, die zentrale Sehschärfe, die Funktionalität des Gesichtsfeldes und das räumliche Sehen bescheinigt. Zusätzlich werden Ihre Augen im Hinblick auf eventuell vorliegende verdeckte Schielstellungen und organische Veränderungen untersucht.

Auch Personen, die einen Personenbeförderungsschein beantragen möchten, müssen ein Führerscheingutachten vorlegen.

Folgende Sehfunktionen werden bei der Untersuchung überprüft und gemessen:

  • Tagessehschärfe: Die Fähigkeit des Auges, sein Umfeld wahrzunehmen und auch kleine Dinge detailliert auflösen und „heranholen“ zu können.
  • Gesichtsfeld: Gemeint ist das Bild, welches das Auge beim Geradeaus-Sehen wahrnimmt. Das Gesichtsfeld wird dazu durch eine sogenannte Perimetrie untersucht, um ggf. Gesichtsfeldausfälle (Skotome) festzustellen.
  • Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit: Je älter man wird, desto schlechter wird normalerweise die Fähigkeit, im Dunkeln zu sehen. Wir überprüfen mit dem sogenannten Dämmerungssehen, wie gut Sie im Dunkeln Kontraste und Farben wahrnehmen können und wie gut Sie generell sehen, wenn es weniger Licht gibt.
  • Augenstellung und Augenbeweglichkeit: Dies wird überprüft, wenn bei den Augen eine Fehlstellung vorliegt. Eine Fehlstellung kann beispielsweise bewirken, dass man doppelt sieht. Sollte dies der Fall sein, darf der Betroffene nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Werden jedoch durch Strabismus (Schielen) und Nystagmus (unkontrollierbare, rhythmische Bewegungen der Augen) keine Doppelbilder erzeugt, darf der Bewerber am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Farbensehen: Um Ihr Farbsehvermögen zu prüfen, benutzen wir Ishiara Tafeln. Damit kann z.B. eine Rot-Schwäche erkannt werden. Ein Anomaliequotient von unter 0,5 führt bei einer Rotblindheit für die Führerscheinklassen D, D1, DE und D1E zur Fahruntauglichkeit. Liegt der Anomaliequotient unter 0,5 so darf eine Person in diesen Führerscheinklassen nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Besonders wichtig ist ein ärztliches Gutachten, das von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird, für die Führerscheinklassen C-D.

Im Augenland Frankfurt berechnen für ein Führerscheingutachten 120,- Euro.

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