Untersuchung der Fahr- und Steuertätigkeit

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Augenärztliche Untersuchung für Fahr- und Steuertätigkeiten

Sie ist besonders wichtig für Mitarbeiter, die Motorräder, LKW, Schlepper, PKW, Omnibusse, Flurförderzeuge, Schienenfahrzeuge, Hebezeuge, Stapler, Erdbaumaschinen oder ähnliche Maschinen führen.

Bei der Untersuchung werden das Dämmerungssehen, die Augenstellung, das Farbensehen, das Gesichtsfeld und die zentrale Sehschärfe überprüft.

Alle drei Jahre sollte eine solche Untersuchung erfolgen.

Bei der Untersuchung wird eine Beurteilung gefordert, die besonders auf das räumliche Sehen und die Sehschärfe abzielt.

Dabei sind die Erfahrungen und die besondere Kompetenz des Augenarztes gefragt!

Besonders das räumliche Sehen ist für das Führen von Kranen, Arbeitsmaschinen und Gabelstaplern hochgradig sicherheitsrelevant.

Sollte der Verdacht auf eine Rotschwäche vorliegen, wird eine Untersuchung mit dem Anomaloskop durchgeführt. Das Anomaloskop misst den Anomaliequotienten. Liegt dieser unter 0,5, bedeutet das, dass die Rot-Schwäche so stark ist, dass sie am Arbeitsplatz nicht zulässig ist.

Auch bei der Untersuchung des Dämmerungssehens ist eine Beurteilung wichtig, die sich auf den Arbeitsplatz bezieht. Bei der Untersuchung des Dämmerungssehens wird beispielsweise geprüft, wie die Augen auf schnell wechselnde Lichtverhältnisse und Flutlicht reagieren.

Oftmals ist es möglich, mit einer entsprechenden Sehhilfe eine ausreichende Sehschärfe zu erreichen. Dies wird entsprechend in der Bescheinigung vermerkt.

Die Untersuchung wird bei Augenland Frankfurt mit 165,- Euro berechnet.

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