Bei einigen Berufen wird bereits bei der Bewerbung eine augenärztliche Bescheinigung des Farbensehens und der Sehschärfe verlangt. Die auf den jeweiligen Beruf bezogenen erforderlichen Untersuchungen und das anschließende Erstellen einer Bescheinigung werden dem Bewerber jeweils nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
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