Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr hat ein optimales Sehvermögen zur Voraussetzung.
Jeder Bewerber muss einen Sehtest vorlegen, der die Sehschärfe dokumentiert, um sich zur Führerscheinprüfung der Klassen A,B und BE anzumelden.
Wenn die ermittelte Sehkraft beider Augen mit Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) oder ohne 70% (0,7) beträgt, gilt dieser Sehtest als bestanden.
Wird dieser Sehtest nicht bestanden oder will der Patient den Führerschein für die Klassen C,D,CE,DE oder einen Taxiführerschein erwerben, ist immer ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
Die Führerscheinklassen in Europa unterliegen seit dem 01.01.2000 einem Europäischen Standard für Führerscheine, durch den die Befristung der LKW Führerscheine vorgeschrieben wird.
Bei den Führerscheinstellen müssen die LKW- Fahrer ab 50. ihren Führerschein verlängern lassen.
Ein Führerscheingutachten vom Augenarzt als auch eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt ist für diese Verlängerung erforderlich.
Das Farbensehen, die zentrale Sehschärfe, das räumliche Sehen und die Funktion des Gesichtsfeldes wird vom Führerscheingutachten bescheinigt.
Eine Untersuchung für das Gutachten vom Augenarzt enthält:
- Eine Ausführliche Anamnese
- Eine subjektive als auch eine objektive Vermessung der Sehschärfe
- Eine komplette Untersuchung der Augenabschnitte
- Binokulare Untersuchung des Augenhintergrunds
- Untersuchung auf Strabismus und Phorie
- Gesichtsfelduntersuchung
- Farbsinnprüfung durch das Anomaloskop
- Qualitative/ quantitative Untersuchung des Binokularem Sehens
- Untersuchung der Blendungsempfindlichkeit und des Dämmerungssehens
Auch auf sogenannte verborgene Schielstellungen und organische Veränderungen werden die Augen untersucht.
Zur Untersuchung sollten unbedingt die Sehhilfen (Brille,Kontaktlinsen) mitgebracht werden. Im Führerschein wird vermerkt wenn die Kriterien nur mittels Sehhilfen erreicht werden.
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